Stablalm

»Der Balkon des Lechtals«!
Diesen ehrenvollen Titel können wir nur bestätigen!
Die Alm liegt inmitten weiter Blumenwiesen auf einer Kuppe (1.412 m) und bietet einen unbeschreiblich schönen und ganz freien Blick in das ca. 450 m tiefer gelegene Lechtal sowie auf die umliegenden Berge.


Etwas weniger auffällig, aber ebenso reizvoll ist auch der Blick ins seitliche Weittal mit der Wand der Elmer Kreuzspitze, der Mittleren Kreuzspitze und der Bschlaber Kreuzspitze (v.l.) und der Pfeilspitze (rechts hinter den Wipfeln).

Für den Zugang muss man schon etwas tun, aber es lohnt sich wirklich. Bei diesem Anblick weiß man dann auch, warum hier der »Balkon des Lechtals« glänzt :-)
An einem schönen Sonnentag ist man auf der großen Sonnen-Terrasse zwar bestimmt nicht allein …, aber dafür kann man bei der guten Verpflegung (z. B. Kaiserschmarrn) schnell wieder Kraft tanken.
Die Stablalm (oder einheimisch: »der Stabl«) ist fast ganzjährig geöffnet (Ruhetag: Dienstag).
Wegbeschreibung

Es gibt zwei Wege hinauf, die beide am nord-östlichen Ortsrand von Elmen am Wasserfall bei einem großen Parkplatz beginnen.
Wir haben den wesentlich längeren, flacheren Fahrweg gewählt, statt dem sehr steilen, kürzeren Steig neben dem Wasserfall zu folgen.
Diese Entscheidung ist Geschmackssache …
Unser Weg zieht relativ flach nordwärts in den Wald hinein und führt ein langes Stück geradeaus bergauf.
Mit einer 180°‑Kehre beginnt der Anstieg dann erst so richtig: steiniger und deutlich steiler gewinnt man nun an Höhe. Noch zwei Serpentinen und ein kleiner Tunnel stehen vor der Belohnung in Form des ersten Tiefblicks.
Der steile Berghang ist nun geschafft und die Almwiesen sind erreicht. Vorbei an der Jausenstation Stablalpe geht es noch ein Stück durch die Wiesen hinauf zur Stablalm.
Laufzeiten
Für den Aufstieg haben wir zuletzt 90 Min. benötigt; nach der Rast ging es in 75 Min. bergab.
Hinweis: Wir schätzen uns als zügige Marschierer ein. Selbstverständlich können diese Zeiten nach persönlichen und örtlichen Gegebenheiten variieren und sollen nur ein Anhaltspunkt sein.
zuletzt geändert: 31.07.2024